Wer im Bike-Urlaub unerlaubt auf Wegen und Trails unterwegs ist, muss in manchen Ländern tief in die Tasche greifen. Während es in der sonst so teuren Schweiz umgerechnet nur 28 Euro kostet, muss man in Österreich bis zu 750 Euro hinlegen. Hier ist Biken selbst auf Forststraßen verboten. Zwar gilt dieses Gesetz in ganz Österreich, in vielen Tourismus-Gebieten gibt es jedoch Ausnahmen. In Italien sind die Gesetze dagegen weniger transparent.
Gleich bis zu mehreren tausend Euro kann es kosten, wenn man gegen Naturschutzgesetze verstößt oder wenn der Landbesitzer zivilrechtlich klagt. “Wer denkt, Biken ist nur dort verboten, wo ein Bike-Verbotsschild steht, liegt falsch”, sagt Heiko Mittelstädt von der DIMB. Sein Tipp: sich vor dem Urlaub beim Tourismusverband informieren. Noch besser: Regionen wählen, die als Mountainbike-Destination ausdrücklich mit Trail-Toleranz werben.
“In Deutschland gibt es 16 verschiedene Landeswaldgesetze. Die gelten aber nur im Wald. In der freien Landschaft gelten zusätzlich 16 Landesnaturschutzgesetze. Die Definitionen, wo Biken erlaubt ist, sind oft sehr schwammig formuliert. Was ist der Unterschied zwischen einem Fußweg und einem Fußpfad? Oder was heißt, Biken ist auf festen Wegen erlaubt? Ich rate dazu, sich im In- und Ausland vorher gut zu informieren, bevor man in einem fremden Gebiet zum Trailride ausrückt.” Heiko Mittelstädt, DIMB